Satzung

§ 1 Name und rechtlicher Status

(1) Die Vereinigung führt den Namen Julius Euting-Gesellschaft, im folgenden „JEG“ genannt.

(2) Die JEG ist nicht rechtsfähig und unselbständig; sie wird von der Vereinigung der Freunde der Universität Tübingen (Universitätsbund) e.V. als Sondervermögen getragen und verwaltet.

(3) Ansprechpartner in allen nicht-inhaltlichen Fragestellungen ist der jeweils amtierende Vorsitzende der Vereinigung der Freunde der Universität Tübingen e.V.

§ 2 Gründung

Das Gründungsdatum ist der 18. Dezember 2004, der 100-ste Geburtstag von Irmgard Euting, die zugleich zum ersten Ehrenmitglied ernannt wurde.

§ 3 Mitglieder

(1) Mitglieder der JEG können voll geschäftsfähige natürliche Personen, wissenschaftliche Institutionen und juristische Personen werden.

(2) Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in die JEG. Der Beitritt ist schriftlich zu erklären. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der Vorstand.

(3) Ehepaare mit wirtschaftlich abhängigen Kindern gelten als ein Mitglied und zahlen einen Beitrag.

(4) Die Mitglieder können ihren Austritt jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gegenüber dem Vorstand erklären.

§ 4 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus maximal sechs Personen. Die zu besetzenden Ämter sind: Vorsitz, Schriftführung, Kassenverwaltung. Zum Vorstand gehören außerdem bis zu drei Beisitzer/innen. Die Amtszeit dauert zwei Jahre.

(2) Der Vorstand wird mit der Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung anwesenden und durch Vollmacht vertretenen Mitglieder gewählt.

(3) Der Vorstand führt die Geschäfte der JEG. Er legt der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht und eine Vorschau über geplante Aktivitäten vor.

(4) Der Vorstand tritt innerhalb des Vereinsjahres mindestens zweimal in beschlussfähiger Form zusammen und teilt die Ergebnisse den Mitgliedern mit.

(5) Die vom Vorstand zu treffenden Entscheidungen können bei einem Treffen oder auch in schriftlichen Absprachen zustande kommen. Alle Entscheidungen des Vorstands werden schriftlich dokumentiert.

§ 5 Mitgliederversammlung

(1) Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung bei Bedarf ein, mindestens alle zwei Jahre.

(2) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und den Kassenprüfer.

(3) Abstimmungen können brieflich erfolgen, einfache Mehrheit genügt. Änderungen der Satzung erfordern Zweidrittelmehrheit der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.

§ 6 Mitgliedsbeiträge und Spenden

(1) Die JEG erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der jeweils zum 31. März fällig wird. Für besondere Aufgaben werden Spenden eingeworben. Die Mitgliedsbeiträge und Spenden werden von der Vereinigung der Freunde der Universität Tübingen e.V. verwaltet.

(2) Bestätigungen über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge werden von der Vereinigung der Freunde der Universität Tübingen e.V. ausgestellt.

§ 7 Ziele der Julius Euting-Gesellschaft

Die Erinnerung an das Lebenswerk von Prof. Dr. Julius Euting und die Zeitumstände seines Wirkens sollen wachgehalten und sein vielfältiges Erbe soll fortgeführt und künftigen Generationen zugänglich gemacht werden.

(1) Bewahren und Erforschen seines wissenschaftlichen und persönlichen Nachlasses.

(2) Initiieren und Fördern von Publikationen seiner noch unveröffentlichten Reisetagebücher und Korrespondenz sowie der Skizzen, Zeichnungen und Gemälde. Gleiches gilt für die Archivierung von Dokumenten und Gegenständen aus seinem Nachlass, die von zeitgeschichtlichem Interesse sind.

(3) Die Publikationen erscheinen in unregelmäßiger Folge.

§ 8 Datenschutzrichtlinie

(1) Zur Verfolgung der Ziele der JEG werden personenbezogene Daten und Informationen von Mitgliedern und anderen Personen erhoben.
 
(2) Die Verwaltung dieser Daten und Informationen (d. h. das Erheben, Erfassen, Speichern, Verwenden, Offenlegen, Verbreiten, Abgleichen und Löschen) wird in einer Datenschutzrichtlinie geregelt.
 
(3) Die Datenschutzrichtlinie der JEG (Informationen zum Datenschutz in der Julius Euting-Gesellschaft) wird als Anhang zu dieser Satzung geführt. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung.

 

Beschlossen in Freudenstadt am 12.07.2019

 

 

Anhang zur Satzung

Informationen zum Datenschutz in der Julius Euting-Gesellschaft
Stand: 25. August 2018

Im Rahmen der satzungsgemäßen Tätigkeit der Julius Euting-Gesellschaft (nachfolgend JEG genannt) werden die folgenden personenbezogenen Daten unserer Mitglieder erhoben, gespeichert und genutzt:
          Name, Vorname(n)
          Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
          Zeitpunkt des Beitritts und des Austritts
Weitere Daten, sofern von Ihnen zusätzlich angegeben:
          Titel, Akademischer Grad
          Beruf, Funktion, Institution, Firma
          Telefon-Nr. (privat, geschäftlich, mobil)
          E-Mail-Adresse (privat, geschäftlich)
          Geburtsdaten (Datum, Ort)

Diese Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft bei der JEG gespeichert. Bei Austritt aus der Gesellschaft werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf dessen Verlangen hin sofort gelöscht, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf einem Computer mit den üblichen Sicherheitsstandards. Eine Sicherungskopie der Datei befindet sich auf einem privaten Datenserver, ebenfalls mit den üblichen Sicherheitsstandards. Elektronischen Zugriff auf diese Daten haben nur die Mitglieder des Vorstands.

Kenntnis von oben genannten Daten erhalten alle Mitglieder der Gesellschaft durch den regelmäßigen Versand der Mitgliederverzeichnisse. Im Rahmen der satzungsgemäßen Mitgliederverwaltung (Kontoführung für die Gesellschaft, Versand Spendenbescheinigungen) werden Basisdaten (Name und Anschrift) auch an die Vereinigung der Freunde der Universität Tübingen e.V, Geschwister-Scholl-Platz, 72074 Tübingen weitergeleitet. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Eine weitere Kommunikation mit Ihnen ist dann seitens der JEG nicht mehr möglich.

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten, die Zwecke der Verarbeitung, eventuelle Übermittlungen an andere Stellen und die Dauer der Speicherung. Zur Wahrnehmung Ihres Auskunftsrechts können Sie auch Auszüge oder Kopien erhalten. Sollten Daten unrichtig sein oder für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, nicht mehr erforderlich sein, können Sie die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

In den genannten Fällen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung der JEG,
entweder per E-mail:    info@julius-euting.de
oder per Post:               Julius Euting-Gesellschaft
                                        Dr. Hanswulf Bloedhorn
                                        Eugenstraße 18
                                        D 72072 Tübingen